Wärmenutzung für Biogasanlagen
RST Gärsubstrattrocknung
- Mengenreduzierung: Das Gärsubstrat wird durch Flüssigkeitsverdampfung (0,7-1 kg/kWh) reduziert, wodurch bis zu 50 % Lagerkapazität und Transportlogistik eingespart werden.
- Automatischer Betrieb: Die Anlage arbeitet automatisch mit geringem Wartungs- und Energieaufwand und integriert sich mit automatischer Befüllung und Entleerung in den Prozess.
- Kontinuierlicher Betrieb: Eine ganzjährige Nutzung ist möglich, wodurch die wirtschaftliche Düngerproduktion durch Erhöhung des Trockenmassegehalts um bis zu 50 % verbessert wird.
- Trockenmassegehalt: Die Verdampfung erhöht den Trockenmassegehalt der Gülle auf bis zu 12 %, wodurch die Nährstoffkonzentration pro m³ verbessert wird.
- Abluftwäscher: Bindet Ammoniak mit Schwefelsäure, wodurch eine feste Ammoniumsulfatbindung (ASL) entsteht, die Gülle in hochwertigen Dünger umwandelt.
- Staubfreier Betrieb: Das Substrat wird auf maximal 12 % Trockenmasse reduziert, wobei die Abluftreinigung keine geruchsintensiven Emissionen gewährleistet.
- Abwärmenutzung: Die Anlage nutzt verfügbare Abwärme, wobei die Leistung je nach Wärmeangebot variiert. Beispiel: 600 kWh führen zu ca. 600 Liter/h verdampfter Flüssigkeit, wodurch jährlich 4800 m³ Lagerung und Transport eingespart werden.
Funktionsweise
Die Anlage erhöht den Feststoffgehalt im Gärsubstrat durch Flüssigkeitsverdampfung. Rotierende Trommeln mit beheizten Kontaktplatten tauchen in das Substrat ein, und beheizte Luft strömt durch, um verdampfte Flüssigkeit zu entfernen. Dieser Prozess verdoppelt den Nährstoffgehalt und reduziert das Volumen, wodurch Logistikkosten eingespart werden.
BHKW-Bonus-Anforderungen
- Düngerproduktion: Die Behandlung zielt auf eine Gewichtsreduzierung ab, um die Transport- und Lagerkapazität zu verbessern.
- Heiznetzanbindung: Muss mindestens 400 m lang sein.
- Energieeffizienz: Die Anlage sollte 1.500 kWh (thermisch) zur Verdampfung von 1.000 l Wasser nicht überschreiten.
- Stickstoffverlust: Sollte weniger als 30 % betragen, mit Abzügen für Abgas- und Luftreinigungsprodukte.
- Regulierungskonformität: Anlagen müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden, mit Mengenerfassung über Durchflussmesser und Energiebedarf über Wärmemengenzähler.
- Luftqualitätskonformität: Die Abluftreinigung muss den TA-Luft-Standards entsprechen, mit Geruchsangabe in ppm/m³.
- Umweltkoordination: Die Anlagenkoordination mit dem zuständigen Umweltexperten ist erforderlich.
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